Baupublikation Thun

  29.08.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Thun

Gesuchsteller: Nicolas Bébié und Nadine Lutstorf, Fischerweg 1, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Fischerweg 1, Thun, Parzelle Nr. 1166.
Zone BR 2002: Wohnzone W2, Strukturgebiet Nr. S III «Gartensiedlungen».
Zone BR 202X: Wohnen W3, Strukturgebiet Nr. S III «Gartensiedlungen».
Bauvorhaben: Anbau Vordach als Überdachung des Kellerzuganges.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25a BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au (A, B, S).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. September 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-9662 eBau-Nr. 2024-9662

Thun, 16. August 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun


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