Baupublikation Uetendorf
08.08.2024 Baupublikationen, Uetendorf, BaupublikationenBauherrschaft: Rauh AG, Rauh Thomas, Pra Pury 19b, 3280 Murten.
Projektverfasserin: Sobatec GmbH, Sommer Stefan, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Neubau 1-geschossiger Büropavillion ohne Unterkellerung.
Standort / Parzelle: Gewerbestrasse 7a,
Parzelle Nr. 1448.
Nutzungszone: Arbeitszone A Ia.
Koordinaten: 2 610 532 / 1 180 610.
Ausnahme: Unterschreiten des Gebäudeabstandes nach Art. 7 GBR.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 9. September 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen (die südlichen Profile sind nur am Boden markiert) gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 5. August 2024
Bauabteilung Uetendorf