Baupublikation Uetendorf
08.08.2024 Baupublikationen, Uetendorf, BaupublikationenBauherrschaft: Kuonen-Böhlen Susanne und Josef, Schilthornweg 19, 3661 Uetendorf.
Projektverfasser: Wenger Peter, Brunismattweg 14, 3665 Wattenwil.
Bauvorhaben: Erstellen Vorplatz und Autoabstellplätze.
Standort / Parzelle: Schilthornweg 19, Parzelle Nr. 1861.
Nutzungszone: Wohnzone W2 E.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V. Art. 28 BauG.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. September 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile (Holzpflöcke) verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 29. Juli 2024
Bauabteilung Uetendorf