Wattenwil

  12.09.2024 Verkehrsmassnahmen

Begegnungszone Schulareal Hagen und Schulwegsicherungsmassnahmen
Der Gemeinderat von Wattenwil verfügt, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (Stand 1. Februar 2024), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsbeschränkungen:

Zonensignalisation 20 km/h Abgrenzung
– Hagenstrasse, ab der Kantonsstrasse Nr. 231
Burgistein–Wattenwil (Blumensteinstrasse) bis Höhe Hagenstrasse Nr. 9
– Aebnitweg, ab der Kantonsstrasse Nr. 231
Burgistein–Wattenwil (Blumensteinstrasse) bis Verzweigung Aebnitweg
– Schulweg, zwischen der Hagenstrasse und dem Aebnitweg

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
– Hagenstrasse, ab Höhe Hagenstrasse Nr. 9 bis Einmündung Fröschgasse
– Fröschgasse, ab Einmündung Hagenstrasse bis Einmündung Postgasse
– Forstsägestrasse
– Lischenweg
– Mettlenbachstrasse

Verbot für Motorwagen und Motorräder
Hagenstrasse, zwischen Verzweigung Schulweg bis Höhe Hagenstrasse Nr. 9, beide Fahrtrichtungen

STOP
Vorgasse, Einmündung in die Fröschgasse

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Wattenwil


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