Baupublikation Thun
05.09.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchsteller: Anna und Lukas Jaun, Trüelmatt 13, 3624 Goldiwil.
Vertreterin und Projektverfasserin:
HBR Architekten AG, Krankenhausstrasse 24, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Trüelmatt 13, Parzelle Nr. 2233 Thun.
Zone BR 2002 und 202X: Wohnen W2, Ortsbildgebiet Nr. O XIII: Goldiwil-Dorf.
Bauinventar: Nein.
Bauvorhaben: Erweiterung Parkplatz, Neubau Abstellraum.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25a BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird über die Gemeindekanalisation entwässert. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
7. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0284 eBau-Nr. 2024-8391
Thun, 28. August 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
