GGR-Sitzung vom 23. August

  17.10.2024 Steffisburg, Steffisburg

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Erneute Publikation GGRB 2024-42 (Traktandum Nr. 6); Tiefbau/Umwelt; Hartlisbergstrasse; Sanierung Waldabschnitt; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 740 000.–
Im amtlichen Teil des Thuner Amtsanzeigers wurden am 29. August 2024 die Beschlüsse und Informationsgeschäfte des Grossen Gemeinderates vom 23. August 2024 publiziert. Bei der Publikation des Beschlusses Traktandum Nr. 6 «Tiefbau/Umwelt; Hartlisbergstrasse, Sanierung Waldabschnitt; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 740 000.–» ist der Gemeinde ein Fehler unterlaufen, da fälschlicherweise nicht auf die Möglichkeit des fakultativen Referendums hingewiesen wurde.

Der entsprechende Beschluss des Grossen Gemeinderates wird deshalb nun korrekt nochmals publiziert:

GGRB 2024-42 (Traktandum Nr. 6); Tiefbau/ Umwelt; Hartlisbergstrasse; Sanierung Waldabschnitt; Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 1 740 000.–; Beschlussfassung wie folgt:
1. Für die Ausführung der Sanierung Hartlisbergstrasse, Waldabschnitt, wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 1 740 000.– inkl. MwSt. zulasten der Investitionsrechnung, Funktion 6150, Gemeindestrassen, bewilligt.

2. Das Projekt ist im Finanzplan 2024–2028 mit Fr. 800 000.– in den Jahren 2023 bis 2025 enthalten. Im aktuellen im Mai genehmigten Investitionsprogramm 2024–2029 ist die Sanierung der Hartlisbergstrasse (Waldabschnitt) mit Fr. 1 555 000.– (Fr. 105 000.– wurden im Rahmen der Projektierung bereits ausgegeben) in der Funktion 6150, verteilt auf die Jahre 2024 bis 2026, eingestellt. Die Ausgabe und die Folgekosten belasten den allgemeinen Haushalt.

3. Der aktuelle gültige Finanzplan 2024–2028 ist aus fachlicher Sicht nicht tragbar, wenn alle Investitionen vollumfänglich gemäss Planung realisiert und die übrigen Annahmen, insbesondere auch jene der Erfolgsrechnung, eintreffen. Wenn sämtliche im Finanzplan eingestellten Projekte realisiert würden, würde dies zu einer Neuverschuldung führen. Der Gemeinderat ist sich dessen bewusst, nimmt aber eine mögliche Neuverschuldung zum Erhalt und der Erneuerung der Infrastruktur in Kauf. Aus diesem Grund soll das Projekt realisiert werden.

4. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit gemäss Art. 13 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates nochmals veröffentlicht. Das Geschäft Nr. 6 unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 37 und 51 Abs. 1 Bst. abis der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den vorgenannten Beschluss kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtpflegegesetzes vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Steffisburg, 17. Oktober 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Präsidiales


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