Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
24.10.2024 VersammlungenKirchgemeindeversammlung
Donnerstag, 28. November 2024, 19.30 Uhr, grosser Saal Kirche Sonnenfeld
Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023
2. Bestätigung Anstellung Pfarrperson für den Kirchenkreis Sonnenfeld
3. Wahlen in den Kirchgemeinderat
4. Verpflichtungskredit für den Neubau Nebengebäude im Areal der Dorfkirche und Anpassungen Umgebung Dorfkirche
5. Finanzwesen
5.1 Festsetzung der Kirchensteueranlage und Genehmigung Budget 2025
5.2 Kenntnisnahme Finanzplan 2025 – 2029
6. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
7. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2023, das Budget 2025 sowie Unterlagen zum Traktandum 4 liegen ab 29. Oktober bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Im Anschluss an die Versammlung: Apéro riche
Steffisburg, 28. August 2024
Der Kirchgemeinderat