Verfügung Strassenverkehr

  24.10.2024 Verkehrsmassnahmen

1046-24; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung

Gemeinde: Steffisburg

Strassenabschnitt:
Kantonsstrasse Nr. 229.4
Baustellenzufahrt ÜO Kassematte in die Glockenthalstrasse

Verwaltungskreis: Thun

Verkehrsanordnung: «Abbiegen nach rechts verboten» (SSV-Signal Nr. 2.42).

Gültigkeit: Ab 18. November 2024 bis circa Ende 2025.

Grund der Massnahme: Verkehrssicherheit, Vermeidung der Beeinträchtigung des Wartebereichs des angrenzenden Fussgängerstreifens.

Rechtliche Hinweise
Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 3 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


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