Verordnung über den Kulturfonds

  17.10.2024 Uetendorf, Uetendorf

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:

Verordnung über den Kulturfonds
– Art. 1, Abs. 2 – Zweck
– Art. 3, Abs. 2 und 3 – Entnahmen

Die Änderungen, welche vom Gemeinderat an der Sitzung vom 19. September 2024 beschlossen wurden, treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.

Uetendorf, 19. September 2024
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote