Ordentliche Gemeindeversammlung

  31.10.2024 Fahrni, Fahrni

Montag, 2. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Rachholtern

Traktanden:
1. Budget 2025

Genehmigung, Festsetzung der Steueranlagen und Gebühren
2. Abrechnung Verpflichtungskredit Sanierung WC-Anlagen im Altbau
Schulhaus

Kenntnisnahme der Abrechnung
3. Abrechnung Verpflichtungskredit Druckwasserleitungsersatz Kaltbrunnen-Sagi
Kenntnisnahme der Abrechnung
4. Abrechnung Verpflichtungskredit RITOP + IKT-Massnahmen (Steuerung Wasserversorgung)
Kenntnisnahme der Abrechnung
5. Gemeindewahlen
2 Baukommissionsmitglieder
6. Ehrungen
7. Orientierungen und Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen zum Budget liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Gemeindeversammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember liegt vom 12. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat


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