Baupublikation Thun
24.10.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Helene Hangartner-Oswald, Stadtbergstrasse 18, 8193 Eglisau.
Projektverfasserin: Fabian Stucki Haustechnik GmbH, Blümlisalpstrasse 42, 3627 Heimberg.
Standort / Parzelle: Seefeldstrasse 7, 3600 Thun 1 Gbbl. Nr. 337.
Zone BR 2002: Wohnen W2. Ortsbildgebiet Nr. O VI «Seefeld».
Zone BR 202X: Wohnen W3. Ortsbildgebiet Nr. O VI «Seefeld».
Bauinventar: Baugruppe I.
Bauvorhaben: Sanierung der bestehenden Ölheizung (defekt) mit einer Luft/ Wasser-Wärmepumpe; Anlage Kaskade aussen aufgestellt.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25 BR Thun 202X).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. November 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0464 eBau-Nr. 2024-14441
Thun, 18. Oktober 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
