Baupublikation Uetendorf

  31.10.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Uetendorf

Bauherrschaft: AEK Bank 1826, Hofstettenstrasse 2, 3602 Thun.
Projektverfasserin: rychener immobilien + bau gmbh, Höchhusweg 17, 3612 Steffisburg.
Bauvorhaben: Befristete Aufstellung Container (Münz-/Noteneinzahler) sowie Bancomatenanhänger bis 31. Dezember 2026 (nachträgliches Baubewilligungsverfahren).
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 27a, Parzelle Nr. 161.
Nutzungszone: Überbauungsordnung (UeO) Nr. 6 «Bahnhof».
Koordinaten: 2 610 291 / 1 180 320.
Ausnahme: Bauen in Abweichung der UeO-Vorschriften.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 2. Dezember 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Profile erübrigen sich, da die Container bereits aufgestellt sind. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 28. Oktober 2024
Bauabteilung Uetendorf


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