Kirchgemeinde Amsoldingen

  31.10.2024 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 13. November 2024, 20.00 Uhr

Traktanden:
1. Begrüssung
2. Protokoll KGV vom 16. Juni 2024 (wurde vom KGR genehmigt)
3. Finanzplan 2025–2029 / Investitionen
4. Genehmigung Budget 2025
5. Reglement Musik und Kultur im Gottesdienst
6. Wahlen
7. Info Parkplatzordnung
8. Info Küchenabrechnung
9. Rückblick / Ausblick
10. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 2 bis 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei Amsoldingen während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle stimmberechtigten Kirchgemeindebürger/innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Kirchgemeinde haben, freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat


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