Letztwillige Verfügung
10.10.2024 Allgemeine PublikationenDie hiernach genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die vorgefundene Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage.
Guggisberg Werner, geboren 5. Mai 1929, von Belp BE, verheiratet, Sohn des Guggisberg Robert und der Guggisberg geb. Roggli Frieda, wohnhaft gewesen Allmendingenstrasse 42, 3608 Thun, verstorben am 13. Juni 2024.
Letztwillige Verfügung vom 15. September 2020, mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge und Erbeneinsetzung, eröffnet am 4. Oktober 2024 durch Notar Ulrich Bachmann, Thun.
Die letztwillige Verfügung liegt beim Notar auf. Einsprachen sind schriftlich innert Monatsfrist ab der dritten Publikation an Notar Ulrich Bachmann, Bälliz 45, 3600 Thun, zu richten.
Thun, 4. Oktober 2024
Ulrich Bachmann, Notar