Einwohnergemeindeversammlung

  24.10.2024 Oberlangenegg, Oberlangenegg

Donnerstag, 28. November 2024, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:
1. Budget 2025
a. Kenntnisnahme Finanzplan 2024–2029
b. Beratung und Genehmigung Budget 2025; Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
2. Reglemente Genehmigung der Teilrevision des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Oberlangenegg
3. Wahlen
a. Gemeinderat Michael Gerber ist wiederwählbar
b. Forstkommission Michael Liechti ist wiederwählbar
Peter Fankhauser ist wiederwählbar
c. Schulkommission Annette MacDonald hat demissioniert
Stefan Zysset hat demissioniert
4. Orientierungen aus dem Gemeinderat
5. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 3
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder via Homepage www.oberlan genegg.ch).
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Geschäft Nr. 1 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Geschäft Nr. 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und der Homepage www.oberlangenegg.ch öffentlich auf.

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung allen Haushalten zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde ein Apéro.

Oberlangenegg, 21. Oktober 2024
Der Gemeinderat


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