Einwohnergemeindeversammlung

  24.10.2024 Uetendorf, Uetendorf

Montag, 18. November 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach

Geschäftsverzeichnis
1. Budget 2025; Genehmigung
2. Schulhaus Berg / Sanierung Spielplatz/Umgebung; Kreditbewilligung
3. Sanierungsmassnahmen Hohlengasse, Höhenweg, Oberbälliz, Riedernstrasse und Schulrainstrasse; Kreditbewilligung
4. Orientierungen:
– Abwasserleitung Höhenweg – Dorfstrasse / Sanierung; Orientierung Kreditabrechnung
5. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes
– Übergabe Bürgerbrief an Jungbürger/innen
– Übergabe Einbürgerungsurkunde

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – Wahlbeschwerden innerhalb von 10 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG). Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a, Abs. 2 VRPG).

Uetendorf, 10. Oktober 2024
Der Gemeinderat


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