Baupublikation Thun
03.10.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Feller Wyler Bau AG, Wylergasse 11, 3608 Thun.
Vertreterin + Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Fabian Pauli, Allmendstrasse 32, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Lerchenfeldstrasse 10, Thun. Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 573.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Abbruch Mehrfamilienhaus und Gebäude für Pflanzenbau; Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 27 Wohnungen und gemeinsamer Einstellhalle.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25a BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
28. Oktober 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0346 eBau-Nr. 2024-10239
Thun, 23. September 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun