Baupublikation Oberhofen

  31.10.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Oberhofen

Bauherrschaft: Marc Daniel Riedwyl, Karl-Koch-Strasse 16, 3600 Thun, und Prisca Haudenschild-Müller, Schlüsselackerweg 10, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Häsler + Partner AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Einbau Zweizimmerwohnung im UG (nachträgliches Baugesuch).
Standort / Parzelle: Riderweg 6, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 102.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzobjekt: Schützenswerter Hochstammbaum.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Fensterfläche, Art. 64 BauV. Unterschreiten minimale Raumhöhe, Art. 67 BauV.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. November 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 16. Oktober 2024
Bauverwaltung Oberhofen


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