Baupublikation Thierachern

  07.11.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Thierachern

Gesuchstellerin: Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Naturförderung, Thomas Leu, Schwand 17, 3110 Münsingen.
Projektverfasserin: Naturplan AG, aathalstrasse 80, 8610 Uster.
Vorhaben: Aufwertung Flachmoor von nationaler Bedeutung durch Anhebung Moorwasserspiegel mittels Aufhebung Drainage und Verschluss Entwässerungsgräben.
Standort / Parzellen: Naturschutzgebiet Schmittmoos, Parzellen Nr. 82 (Thierachern) und 118 (Amsoldingen).
Zone: Landwirtschaftszone, Wald.
Koordinaten: 2 610 270 / 1 176 442.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: Flachmoor von nationaler Bedeutung, Waldnaturinventar, Wildschutzgebiet, Archäologische Schutzgebiete.
Ausnahmen/Bewilligungen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Eingriff in kantonales Naturschutzgebiet (Art. 7 NSchG). Eingriff in Flachmoor (Art. 18 ff. NHG). Evtl. Eingriff in weitere Naturschutzobjekte (Art. 18 ff. NHG). Bauten und Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV). Temporäre Rodung (Art. 5 WaG). Evtl. Bauten und Anlagen in Waldnähe / im Wald (Art. 17 WaG / Art. 2 WaG).
Hinweis: Auf die Profilierung wird verzichtet (Art. 16 Abs. 3 BewD).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Amsoldingen, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen, Gemeinde Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern oder https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20920.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Thun, 30. Oktober 2024
Regierungsstatthalteramt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote