Burgergemeinde Blumenstein

  07.11.2024 Blumenstein, Blumenstein

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Mittwoch, 4. Dezember 2024, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Blumenstein

Traktanden:
1. Budget 2025
2. Ersatzwahl Burgerratsmitglied
3. Verschiedenes und Orientierungen

Auflage
Die Unterlagen zu Traktandum 1 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Blumenstein, Stockentalstrasse 2, 3638 Blumenstein, auf.

Rechtsmittel
Burgergemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) vom 4. Dezember an, bei der Regierungsstatthalterin von Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Stimmrecht
In Burgergemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer im Burgerrodel eingetragen ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit 3 Monaten in der Gemeinde, inklusive die Höfe Boden, Bühl, Hintereschli und Steinmoos, welche zur Einwohnergemeinde Pohlern gehören, wohnt.

Alle stimmberechtigten Burger/innen sind zur Teilnahme an diese Versammlung freundlich eingeladen.
Der Burgerrat


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