Kirchgemeindeverband der röm.-kath. Kirchgemeinden im Pastoralraum Bern Oberland
14.11.2024 Kirchliche PublikationenBekanntmachung gemäss Art. 45 a Gemeindeverordnung Kt. Bern
Reglement über den Sozialfonds;
Inkraftsetzung
Die Delegiertenversammlung des Kirchgemeindeverbands der röm.-kath. Kirchgemeinden im Pastoralraum Bern Oberland hat am 29. Oktober 2024 das «Reglement über den Sozialfonds» mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2025 genehmigt.
Das Reglement kann bei der Kirchgemeindeverwaltung, Kapellenweg 7, 3600 Thun, bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. B i.V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. B Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
