Fakultatives Referendum

  14.11.2024 Unterlangenegg, Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 15. Mai 2024 in
Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden
Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 75 000.– für die Strassensanierung im Ried Unterlangenegg (altes Quartier).

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen. Das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 16. Dezember 2024.

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 42.

Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 11. November 2024
Der Gemeinderat


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