Rechnungsruf im öffentlichen Inventar (Art. 582 ZGB)
14.11.2024 Allgemeine PublikationenDer Regierungsstatthalter von Thun hat am 2. Oktober 2024 über den Nachlass der hienach genannten Person die Errichtung eines öffentlichen Inventars angeordnet:
Hirsig Michael, geboren am 25. Januar 1945, von Amsoldingen BE, wohnhaft gewesen an der Chorherrengasse 23a, 3633 Amsoldingen, geschieden, verstorben am 31. Juli 2024.
– Eingabefrist: 2. Dezember 2024 (Art. 582 Abs. 3 ZGB).
– Anmeldestellen:
– Für Forderungen (eingeschlossen Bürgschaftsansprüche und Garantieansprüche):
Regierungstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
– für Guthaben: Notariat Berger, Malerweg 2, 3600 Thun
– Die Gläubiger des Erblassers (mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger und Berechtigten aus Garantieverpflichtungen) werden aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der angegebenen Frist schriftlich einzureichen (Art. 582 Abs. 1 ZGB). Für nicht angemeldete Forderungen haften die Erben weder persönlich noch mit der Erbschaft (Art. 590 ZGB).
– Gleichzeitig werden die Schuldner des Erblassers aufgefordert, ihre Schulden innerhalb der gleichen Frist bei dem mit der Errichtung des öffentlichen Inventars beauftragten Notariatsbüro schriftlich anzumelden.
– Massaverwalterin:
Büro Zumbach GmbH, Wohlhausenweg 2, 3645 Gwatt
Thun, 29. Oktober 2024
Das beauftragte Notariatsbüro:
Notariat Berger
Barbara Berger Rawyler, Notarin
Malerweg 2, 3600 Thun
