Reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun
07.11.2024 Kirchliche PublikationenTarife
Benützungsgebühren Räumlichkeiten der Kirche und Kirchgemeindehaus Schönau der Reformierte Kirchgemeinde Thun-Stadt
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kleine Kirchenrat (KKR) der reformierten Gesamtkirchgemeinde Thun am 3. Oktober die Tarife der Benützungsgebühren für die Räumlichkeiten der Kirche und KGH Schönau der Reformierte Kirchgemeinde Thun-Stadt erlassen hat. Diese Tarife ersetzen die bisherigen Tarife. Alle damit in Widerspruch stehenden früheren Bestimmungen der Kirchgemeinde Thun-Stadt und der Gesamtkirchgemeinde Thun werden aufgehoben. Die neuen Tarife treten, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Kleinen Kirchenrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Thun, 30. Oktober 2024
Der Kleine Kirchenrat
