Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
21.11.2024 Wattenwil, WattenwilDienstag, 26. November 2024, 20.00 Uhr, in der Aula der Oberstufenschule Wattenwil, Hagen
Traktanden:
1. Ersatzbeschaffung Kommunaltransporter; Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Wahl des Rechnungsprüfungsorgans und Aufsichtsstelle Datenschutz
3. Budget 2025; Genehmigung und Festlegung der Steueranlagen sowie Kenntnisnahme des Finanzplans 2024–2029
4. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Ehrungen
c) Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1–3 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 3 sind zudem unter www.wattenwil.ch einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 13GG).
Der Gemeinderat
