Letztwillige Verfügung
28.11.2024 Allgemeine PublikationenNachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.
Horsten Alfred Adolf Maria, geboren am 5. Dezember 1954 in Tilburg (Niederlande), Staatsangehörigkeit Niederlande, des Horsten Anton und der Hoedies Margaretha, ledig, wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Talackerstrasse 45e, verstorben am 6. September 2024.
Letztwillige Verfügung eröffnet am 22. November 2024 durch die Einwohnerdienste Thun.
Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 6. Januar 2025 an die Einwohnerdienste Thun.
Thun, 22. November 2024
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri
Teamleiterin