Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  14.11.2024 Unterlangenegg, Unterlangenegg

Fakultative Referenden
Gemäss Organisationsreglement Oberstufenzentrum Unterlangenegg (OgR-OSZ) Art. 16 Bst. e beschliesst die Delegiertenversammlung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums neue Ausgaben von mehr als Fr. 40 000.– bis Fr. 700 000.–, das Budget der Erfolgsrechnung und die Gemeindebeiträge sowie Ausführungsreglemente.

Gemäss Art. 34 Abs. 1 OgR-OSZ können mindesten fünf Prozent der Stimmberechtigten oder die Gemeinderäte von mindestens zwei Verbandsgemeinden gegen Beschlüsse der Delegiertenversammlung das Referendum ergreifen.

Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung.

Einreichungsstelle:
Gemeindeverband Oberstufenzentrum
Unterlangenegg
Sekretariat
Aebnit 83
3614 Unterlangenegg

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist beim Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg, Sekretariat, Aebnit 83, 3614 Unterlangenegg, auf.

Beginn der Referendumsfrist: 14. November
Ablauf der Referendumsfrist: 16. Dezember Folgende Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 6. November unterliegen dem fakultativen Referendum:

Budget 2024 für den Gemeindeverband
Oberstufenzentrum Unterlangenegg

Aufwand: Fr. 2 387 000.–
Ertrag: Fr. 2 387 000.–

Gemeindebeiträge: Fr. 2 036 400.– davon Fr. 349 100.–Schulbetrieb
Fr. 1 115 600.– Neue Finanzierung Volksschule
Fr. 148 100.– Schulliegenschaften
Fr. 398 900.– Abschreibungen/Zins Bau OSZ
Fr. 24 700.– Tagesbetreuung

1. Teilrevision Personalreglement ab 1. Januar 2025
1. Teilrevision Anhang II, Ziff. 1.1.2, Ziff.
1.1.4, Ziff. 1.2.4, Ziff. 2, Ziff. 2.1, Ziff. 3.1,
Ziff. 3.1.1 mit Inkrafttretung am 1. Januar 2025 wurde genehmigt.

Unterlangenegg, 6. November 2024
Gemeindeverband Oberstufenzentrum
Unterlangenegg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote