Baupublikation Uetendorf
28.11.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, UetendorfBauherrschaft: STWEG Eichberg, Mauron Marius, Eichberg 275, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Steffen Metallbau, Steffen Peter, Glütschbachstrasse 23A, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Neubau Carport (allseits offen) mit 5 Parkplätzen.
Standort / Parzelle: Eichberg 275c, Parzelle Nr. 1205.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Ortsbildschutzgebiet / Baugruppe A.
Schutzobjekt: Geschütztes K-Objekt.
Koordinaten: 2 609 618 / 1 180 073.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG. Verzicht auf Begrünung Flachdach nach Art. 22 Abs. 5 GBR.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934.">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 25. November 2024
Bauabteilung Uetendorf
