Baupublikation Oberhofen
12.12.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, OberhofenBauherrschaft: Stiftung Sri Sampradaya, Burgerweg 24, 3360 Herzogenbuchsee.
Bevollmächtigte Vertretung: Christian Stettler, Mülinenstrasse 29, 3006 Bern.
Projektverfasser: Christian Stettler, Mülinenstrasse 29, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus; Nutzung als Wohngemeinschaft.
Standort / Parzelle: Hinterbühl 2, 3653 Oberhofe, Parzelle Nr. 554.
Nutzungszone: Wohnzohne W2.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 80 Abs. 1 SG).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen, oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 13. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 6. Dezember 2024
Bauverwaltung Oberhofen