Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  05.12.2024 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat; Beschlüsse vom 25. November 2024
1. Protokoll der Sitzung vom 26. August 2024;
Das Protokoll der Sitzung vom 26. August 2024 wird genehmigt.
2. Budget 2025; Genehmigung
2.1 Der Stellenplan 2025 wird genehmigt.
2.2 Den Mitarbeitenden der Gesamtkirchgemeinde wird eine Lohnerhöhung um je eine Gehaltsstufe gewährt, soweit die höchste Gehaltsstufe noch nicht erreicht ist.
2.3 Die Löhne 2025 werden mit einer Erhöhung von 1.5% der Teuerung angepasst.
2.4 Die Kirchensteueranlage wird für das Jahr 2025 auf das 0.207-fache des Einheitssatzes festgesetzt.
2.5 Die Entschädigung für die Mitglieder des Kleinen Kirchenrats und der Kirchgemeinderäte wird für 2025 auf insgesamt Fr. 181 900.– festgesetzt.
2.6 Für die Teilnahme an Sitzungen werden Fr. 80.– für das Präsidium bzw. Fr. 50.– für die Mitglieder vergütet.
2.7 Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 164 800.– wird genehmigt.
3. Jungfraustrasse 19; Verkauf im Baurecht; Beschluss
3.1 Der Kleine Kirchenrat wird ermächtigt, die Abgabe der Liegenschaft Jungfraustrasse 19 im selbständigen und dauernden Baurecht zum marktüblichen Preis zu tätigen.
3.2 Die Genehmigung des Baurechtsvertrages durch den Grossen Kirchenrat bleibt vorbehalten.
4. Frutigenstrasse 29; Verkauf im Baurecht; Beschluss
4.1 Der Kleine Kirchenrat wird ermächtigt, die Abgabe der Liegenschaft Frutigenstrasse 29 im selbständigen und dauernden Baurecht zum marktüblichen Preis zu tätigen.
4.2 Die Genehmigung des Baurechtsvertrages durch den Grossen Kirchenrat bleibt vorbehalten.

Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
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