Protokoll Gemeindeversammlung; Auflage

  05.12.2024 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 liegt, gestützt auf Art. 65 des Organisationsreglements (OgR), ab Montag, 9. Dezember 2024 bis und mit Dienstag, 7. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat


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