Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung

  05.12.2024 Gurzelen, Gurzelen

Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2024 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 5. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.


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