Regierungsstatthalteramt Thun Gastgewerbe

  19.12.2024 Allgemeine Publikationen

Schliessungsstunde am 31. Dezember 2024, 1. und 2. Januar 2025
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offengehalten werden.

In den Nächten vom 1. auf 2. Januar sowie vom 2. auf 3. Januar 2025 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Art. 13 Gastgewerbegesetz).

Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte, auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen alles Gute für das neue Jahr.
Regierungsstatthalteramt Thun


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