Teilrevision Personalverordnung; Genehmigung und Inkrafttreten per 1. Januar 2025

  27.12.2024 Wattenwil, Wattenwil

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Wattenwil an der Sitzung vom 11. Dezember 2024 die teilrevidierte Personalverordnung genehmigt hat. Die Änderungen beziehen sich auf die veränderte Entschädigung der Abteilungsleitung Bildung resp. neu der geschäftsführenden Schulleitung sowie die Pikettentschädigungen und Zulagen für Nacht- und Wochenendarbeit.

Die Änderungen der Personalverordnung treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Die Verordnung kann am Schalter der Gemeindeverwaltung oder unter www.wattenwil.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Gemeinderat


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