Wattenwil
19.12.2024 VerkehrsmassnahmenÄnderung und Versetzung Fahrverbot im Schulareal Hagen
Der Gemeinderat von Wattenwil verfügt, gestützt auf Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (Stand 1. Februar 2024), mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgenden Signalisationsänderungen im Bereich Schulareal Hagen
Bestehende Verkehrsregelung: Verbot für Motorwagen und Motorräder Hagenstrasse, zwischen Verzweigung Schulweg bis Höhe Hagenstrasse Nr. 9, beide Fahrtrichtungen.
Neue Verkehrsregelung:
Verbot für Motorwagen und Motorräder Zubringerdienst gestattet, Elterntaxi verboten Hagenstrasse, zwischen Verzweigung Schulweg bis Höhe Hagenstrasse Nr. 9a, beide Fahrtrichtungen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Wattenwil
