Baupublikation Uetendorf

  27.12.2024 Baupublikationen, Uetendorf, Baupublikationen-

Bauherrschaft: Graf Ulrich, Wildenrüti 423, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Optiplan, Oppliger Michaela, Talackerstrasse 47, 3604 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Ökonomieteil; Ersatz Heizung Wohnhaus mit Luft/Wasser-Wärmepumpe innenliegend.
Standort / Parzelle: Wildenrüti 421, Parzelle Nr. 612.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone (das Bauvorhaben ist zonenkonform).
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80/81 SG.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 20. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 16. Dezember 2024
Bauabteilung Uetendorf


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