Baupublikation Uetendorf
27.12.2024 Baupublikationen, Uetendorf, Baupublikationen-Bauherrschaft / Projektverfasser: Wüthrich-Weber Franziska und Stefan, Frohnholz 306, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Ausscheidung 2 Abstellplätze für Autos Bereich Vorplatz (nachträgliches Baugesuch); Belagsarbeiten Zufahrt/Vorplatz (nachträgliches Baugesuch) und Vergrösserung Entwässerungsschacht von Durchmesser 60 cm auf 150 cm mit fix installierter Biralpumpe für Hochwasserschutz (neu).
Standort / Parzellen: Frohnholz 306, Parzellen Nr. 383 + 2572.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Koordinaten: 2 609 037 / 1 181 350.
Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. Januar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 16. Januar 2024
Bauabteilung Uetendorf