Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November

  27.12.2024 Oberlangenegg, Oberlangenegg

Gemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 ab 19. Dezember während dreissig Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Oberlangenegg, 16. Dezember 2024
Der Gemeinderat


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