Teilrevision des Gebührenreglements; fakultatives Referendum

  27.12.2024 Wattenwil, Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 11. Dezember 2024 die Teilrevision des Gebührenreglements genehmigt, welches per 1. März 2025 in Kraft treten soll. Die Gebührenänderungen beziehen sich auf die Benützungsgebühr für den öffentlichen Grund sowie auf verschiedene Kontrollen im Baubereich.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 19. Dezember durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Gebührenreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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