Baupublikation Thun
05.12.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchsteller: Hans Kämpf, Hohle 5, 3624 Goldiwil.
Standort / Parzelle: Melli 22, 3624 Goldiwil, Thun 1 Gbbl. Nr. 2228.
Zone BR 2002: Landwirtschaftszone, Landschaftsbildgebiet, Ortsbildgebiet Nr. O XIV: Goldiwil-Melli.
Zone BR 202X: Landwirtschaftszone, Ortsbildgebiet Nr. O XIV: Goldiwil-Melli, Landschaftsschongebiet.
Bauvorhaben: Erstellen einer Mauer und diverse Umgebungsgestaltungsarbeiten.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. Dezember 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0605 eBau-Nr. 2024-18654
Thun, 20. November 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
