Baupublikation Heiligenschwendi

  16.01.2025 Baupublikationen, Heiligenschwendi, Baupublikationen

Bauherrschaft: Auf der Maur Markus, Alpenstrasse 15, 3600 Thun.
Projektverfasserin: J. Höhn + Partner Architekten AG, Herr Walter Borter, Eichmattweg 4, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Projektänderung Umbau/ Aufstockung des bestehenden Wohnhauses. Zusätzliche Wand- sowie Dachfenster in Wohnung DG.
Standort / Parzelle: Stapfebode 332a, Parzelle Nr. 660.
Koordinaten: 2 618 758.3 / 1 177 561.57.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: GBR Art. 35 Abs. 4 – Abweichung der Vorschriften betreffend Anordnung der Dachflächenfenster.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation. Zone üB.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Februar 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 13. Januar 2024
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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