Baupublikation Steffisburg

  09.01.2025 Baupublikationen, Steffisburg, Baupublikationen-

Gesuchsteller / Projektverfasser: Herr und Frau Thomas und Heike Schneider, Schönmattweg 7, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Umnutzung des Hobbyraums im UG in ein Schlafzimmer (nachträgliches Baugesuch).
Ausnahme: Nichteinhalten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Standort / Parzelle: Schönmattweg 7, Parzelle Nr. 2347.
Koordinaten: 2 614 021 / 1 180 454.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Gewässerschutzbereich: Zone A.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss ARA.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
10. Februar 2025.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 31. Dezember 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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