Öffentliche Planauflage

  09.01.2025 Steffisburg, Steffisburg

Teil-Überbauungsordnung UeO Nr. 97 Stockhornstrasse Teilperimeter A
Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, folgende Unterlagen zur öffentlichen Auflage:

– Überbauungsplan Massstab 1:500 vom November 2024
– Überbauungsvorschriften vom 9. Dezember 2024
– Erläuterungsbericht (inkl. Anhänge) vom 9. Dezember 2024

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/ Planung. Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Auflage- und Einsprachefrist: Von Freitag, 10. Januar bis Montag, 10. Februar 2025.

Auflage- und Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr.

Einsprachestelle und -adresse:
Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.

Während der Auflagefrist kann gegen die Teil-Überbauungsordnung UeO Nr. 97 Stockhornstrasse Teilperimeter A bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die gerügten Punkte sind zu bezeichnen und zu begründen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Die Auflageakten können ab Beginn der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch) eingesehen werden.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote