Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie
03.01.2025 Uetendorf, UetendorfGestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 sowie Art. 21 Abs. 4 Ziff. 4.1 der Gemeindeordnung vom 8. März 2015 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnungen bekannt:
– Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie; Art. 3, Abs. 4 – Anforderungen an die Massnahmen und Art. 4, Abs. 1 Bst. b bis h – Fördertatbestände und Höhe der Beiträge
Die Änderungen der Verordnung über die Konzessionsabgabe und das Förderprogramm Energie wurden durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 18. Dezember 2024 beschlossen und treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden.
Uetendorf, 18. Dezember 2024
Der Gemeinderat