Baupublikation Steffisburg

  30.01.2025 Baupublikationen, Steffisburg, Baupublikationen-

Gesuchstellerin: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Vertreter: Herr André Pfäffli, Alte Tiefenaustrasse 7, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für die Anwendung des Korrekturfaktors der bestehenden Mobilfunkanlage (teilweise 5G, ohne bauliche Veränderungen).
Standort / Parzelle: Glockenthalstrasse 6, Parzelle Nr. 1288.
Koordinaten: 2 614 820 / 1 180 425.
Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 22 «Kassematte».
Gewässerschutzbereich: Zone A.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Keine Veränderung.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
24. Februar 2025.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.

Hinweis: Da keine baulichen Veränderungen vorgesehen sind, wird auf eine Profilierung verzichtet.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 15. Januar 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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