Baupublikation Uetendorf

  03.01.2025 Baupublikationen, Uetendorf, Baupublikationen-

Bauherrschaft: Leibundgut-Gusset Angela und Gusset Simon, Siedlungsstrasse 7a, 3603 Thun.
Projektverfassern: GLB Thun/Oberland, Bertschy Erich, Moosweg 11, 3645 Gwatt (Thun).
Bauvorhaben: Umbau Zweifamilienhaus.
Standort / Parzelle: Frohnholz 314, Parzelle Nr. 693.

Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Januar 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 19. Dezember 2024
Bauabteilung Uetendorf


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