Baupublikation Thun
23.01.2025 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen-Gesuchsteller: Annette und Anna-Katharina Zbären, Landoltstrasse 32, 3007 Bern.
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt.
Standort / Parzelle: Karl-Koch-Strasse 19, Thun 2 Gbbl. Nr. 1809,
Zone BR 2002: Wohnen W2, Wohnen W3 (BR 200X).
Bauvorhaben: Aufstockung Einfamilienhaus zu 2-Familienhaus.
Beanspruchte Ausnahme: Nichteinhaltung der Lärmimmissionsgrenzwerte (Art. 31 Abs. 2 Lärmschutzverordnung).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Februar 2025.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0548 eBau-Nr. 2024-16907
Thun, 9. Januar 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun