Baupublikation Steffisburg
16.01.2025 Baupublikationen, Steffisburg, Baupublikationen-Gesuchstellerin: BHG Hardegghöhe, c/o Zaugg Bau AG, Allmendingen-Allee 2, 3608 Thun.
Vertreterin: Exzellent AG, Allmendingen-Allee 2, 3608 Thun.
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Neubau zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 8 Wohnungen und zusammenhängender Einstellhalle, inklusive Erstellung eines Teils der Zufahrt auf der Parzelle 2505.
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg).
Standort / Parzellen: Hardegghöhe 2, 2a und Hardeggweg 50, Parzellen Nr. 565, 2505.
Koordinaten: 2 613 846 / 1 181 228 (MFH A; Hardegghöhe 2). 2 613 864 / 1 181 226 (MFH B; Hardegghöhe 2a). 2 613 833 / 1 181 213 (Einstellhalle; Hardeggweg 50).
Nutzungszone: Wohnzone W2L.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Gewässerschutzbereich: Zone üB.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Neuer Anschluss ARA.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
10. Februar 2025.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 5. Januar 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat