Baupublikation Oberhofen
23.01.2025 Baupublikationen, Oberhofen, Baupublikationen-Gesuchsteller: Winzenried Ulrich, Kalcheggweg 9, 3006 Bern, vertreten durch Trachsel Zeltner Architekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun.
Vorhaben: Energetische Sanierung / Renovation Bootshaus und strukturellem Umbau unter Berücksichtigung grösstmöglicher Bestandswahrung im bestehenden Volumen: a) Wärmeentzug mittels Erdsonde; b) Einbau PV-Anlage (Indach); c) neue/erweiterte Erschliessung zu Wohnund Nebenräumen.
Standort / Parzelle: Längenschachen 54, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 681.
Zone: Erhaltungszone (Uferschutzplanung nach SFG) und Seefläche.
Koordinaten: 2 618 779 / 1 174 555.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Uferschutzplan (USP Abschnitt 3R 23/24 Längenschachen).
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 212 BR/ Art. 80 SG). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Bauten und Anlagen am/über Gewässer und im Gewässerraum (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV / Art. 38 GSchG). Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe (Art. 67 BauV). Wasserbaupolizeibewilligung (Art. 48 Abs. 1 WBG und Art. 2a WBV). Gewässerschutzbewilligung (Art. 26 Abs. 2 Bst. b KGV).
Hinweis: Profilierung entfällt aufgrund Bauen innerhalb bestehendem Volumen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Februar 2025.
Auflagestelle: Gemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20788.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Oberhofen, 13. Januar 2025
Regierungsstatthalteramt Thun