Baupublikation Steffisburg

  30.01.2025 Baupublikationen, Steffisburg, Baupublikationen-

Gesuchsteller: Kurt und Andrea Tanner, Ortbühlweg 63, 3612 Steffisburg.
Projektverfasser: Christian Burkhalter, Holzbaubüro, Ahornstrasse 3, 3533 Bowil.
Bauvorhaben: Abbruch Vorratsraum neben Melkraum; Sanierung Bauernhaus mit Erweiterung von einem unbeheizten Zugang für das Obergeschoss; Neubau Verarbeitungsraum für Hofladen mit Einstellraum für Maschinen und Geräte.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG). Nichteinhalten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV). Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG).
Standort / Parzelle: Ortbühlweg 63 (Bauernhaus), Ortbühlweg 63e (Neubau Produktionsraum), Parzelle Nr. 1103.
Koordinaten: 2 614 003 / 1 181 103 (Bauernhaus), 2 614 020 / 1 181 108 (Neubau Produktionsraum).
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ.
Schutzzone/-objekt: Schützenswertes K-Objekt (Bauernhaus). Landschaftsschutzgebiet LS 2 «Eichfeld/Ortbühlweg».
Gewässerschutzbereich: Zone A, üB.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Abwasser in Güllegrube. Einleitung in öffentlichen Regenwasserkanal.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
3. März 2025.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 27. Januar 2025
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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